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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Appartement Hotel Berghaus Freiburg

Die Appartement Eigentümer des Objekts Berghaus Freiburg werden  im Folgenden das Appartementhotel genannt.

Vertreten durch den  Betreiber Berghaus Freiburg GmbH &. Co. KG

Geschäftsführung: Henrik Vloeberghs

Stohren 23, 79254 Oberried

Deutschland

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Appartementaufnahmevertrag

Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Eigentümer des Appartements (genannt Appartementhotel) zustande. Der Eigentümer wird vertreten durch die Berghaus Freiburg GmbH & Co. KG.

 

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern oder Appartements zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Appartementhotels.

2. Die Unter-und Weitervermietung der überlassenen Appartements sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Appartementhotel zustande. Dem Appartementhotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Appartementhotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Appartementhotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag, sofern dem Appartementhotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Appartementhotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die -außer im leistungstypischen Bereich- auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Appartementhotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Appartementhotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich großen Schadens hinzuweisen.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.  

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Appartementhotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsabmahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Appartementhotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Appartementhotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Appartementhotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Appartementhotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 10% erhöht werden.

4. Die Preise können vom Appartementhotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Appartementhotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Appartementhotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Appartementhotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 21 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Appartementhotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Appartementhotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigen, dem Appartementhotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Appartementhotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Appartementhotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1.  Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Appartementhotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Appartementhotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Appartementhotels oder einer von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt bei einer Reservierung von bis zu drei Zimmern eine kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor dem geplanten Anreisetag, ab 7 Tagen werden 50% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, ab einem Tag vor Anreise werden 80% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt, bei vorzeitiger Abreise werden 100% des gebuchten Umsatzes in Rechnung gestellt.

3. Sofern zwischen Appartementhotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Appartementhotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Appartementhotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Appartementhotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4. Ab vier reservierten Zimmern kann die Stornierung individuell geregelt werden. Ansonsten gilt auch hier die oben aufgeführte Regel unter Punkt 2.

 

Rücktritt des Appartementhotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Appartementhotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Appartementhotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Appartementhotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Appartementhotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Appartementhotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Appartementhotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

- das Appartementhotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

4. Das Appartementhotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Appartementhotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Appartementhotels spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Appartementhotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Appartementhotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedriger Schaden entstanden ist.

 

Haftung des Appartementhotels

1.  Das Appartementhotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist in nicht leistungstypischen Bereichen jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Appartementhotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Appartementhotels auftreten, wird das Appartementhotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Appartementhotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, nämlich bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, jedoch höchstens bis zu dem Betrag von € 3.500,00; für Wert, Geld und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von €3.500,00 der Betrag von € 800,00. Das Appartementhotel empfiehlt, von der Möglichkeit, Wertgegenstände im Appartementsafe aufzubewahren, Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich dem Appartementhotel Anzeige macht (§703 BGB).

3. Für die unbeschränkte Haftung des Appartementhotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Appartementhotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Appartementhotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Appartementhotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Appartementhotels.

5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Appartementhotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Die Benutzung des WLAN-Anschlusses erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Benutzung des WLAN-Anschlusses des Appartementhotels erklärt der Benutzer, dass er Rechte anderer (z.B. Urheberrechte etc.) nicht verletzt.

 

Schlussbestimmungen

1.  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Appartementhotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Appartementhotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für die Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Appartementhotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Appartementhotels.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Appartementhotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.